Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen Mobilheim 729 auf Camping De Krim in Texel

A. Verpflichtungen des Vermieters
Vermieter ist verpflichtet:
1. Machen Sie den Aufenthalt rechtzeitig verfügbar, wie in diesem Mietvertrag vereinbart.
2. In gutem Zustand zur Verfügung zu stellen und das Inventar gemäß der bereitgestellten Liste zu vervollständigen.
3. Für den Aufenthalt mit Inventar muss eine ordnungsgemäße Haus- und Hausratversicherung abgeschlossen sein, die auch Schäden während der Vermietung abdeckt.
4. Stellen Sie sicher, dass der Standortmanager dem Mieter Zugriff auf den Standort gewährt, an dem sich die Residenz befindet.
5. Informieren Sie rechtzeitig über das Mietobjekt.

B. Pflichten des Mieters
Mieter ist erforderlich:

1. Die Miete und die fällige Kaution sind auch dann zu zahlen, wenn er den Aufenthalt oder einen Teil der Mietdauer nicht nutzt, es sei denn, die Stornokosten werden gemäß Artikel D gezahlt.
2. Verwenden Sie die Unterkunft sorgfältig in Übereinstimmung mit ihrem Bestimmungsort (Erholung).
3. Folgen Sie den Anweisungen des Vermieters.
4. Die Unterkunft nicht für andere als die in dieser Vereinbarung angegebenen Zwecke zu nutzen oder zu vermieten.
5. Liefern Sie die Unterkunft pünktlich (wie in diesem Vertrag vereinbart) und in demselben Zustand wie zu Beginn der Mietzeit.

C. Borg

1. Zu Beginn der Mietzeit leistet der Mieter eine Anzahlung an den Vermieter. Dieser Betrag wird vom Vermieter dem Mieter erstattet, abzüglich dessen, was der Mieter dem Vermieter noch schuldet. Zum Beispiel Kosten für zurechenbare Schäden am Mietobjekt. Der Vermieter hat den Schaden und die Kosten beispielsweise durch Fotos und Rechnungen nachzuweisen.
2. Reicht die Kaution nicht aus, kann der Vermieter den Mieter für die Selbstbeteiligung haftbar machen.

D. Kündigung des Mieters

1. Im Falle einer Kündigung muss der Mieter so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon kündigen.
2. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter folgende Stornokosten:
A. 15% des Mietpreises bei Stornierung mehr als 3 Monate vor Mietbeginn
B. 50% des Mietpreises, wenn die Stornierung länger als 2 Monate, jedoch nicht länger als 3 Monate vor dem Beginn der Mietdauer erfolgt;
C. 75% des Mietpreises für Stornierungen, die länger als 1 Monat, jedoch nicht länger als 2 Monate vor dem Startdatum der Mietdauer sind;
D. 90% des Mietpreises bei Stornierung ab 1 Tag, jedoch nicht länger als 1 Monat vor Mietbeginn;
E. 100% des Mietpreises bei Stornierung zum Beginn der Mietdauer.
3. Zusätzlich zu den Stornokosten kann der Vermieter einen festen Betrag von 25 € an Verwaltungskosten in Rechnung stellen.
4. Wird der Aufenthalt für einen (teilweise) vereinbarten Zeitraum noch an einen Dritten vermietet, reduzieren sich die Stornokosten um die Mieteinnahmen.




E. Nichteinhaltung

1. Kommt eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nach, hat die andere das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, es sei denn, es handelt sich um einen geringfügigen Mangel. Im Falle der Auflösung besteht ein Anspruch auf Ersatz eines etwaigen Schadens, es sei denn, der Ausfall ist dieser Partei selbst zuzuschreiben.
2. Im Falle der Auflösung bzw. Bei teilweiser Kündigung aufgrund eines Mangels des Vermieters wird er den gezahlten Mietzins (teilweise) erstatten.
3. Wird der Aufenthalt nicht oder nicht rechtzeitig geliefert, stehen dem Mieter 25% der Miete zu, vorbehaltlich des in Absatz 1 genannten Anspruchs auf Entschädigung.
4. Gibt der Mieter den Schlüssel später als vereinbart zurück, hat der Vermieter Anspruch auf eine tägliche Rückerstattung des Tagespreises (anteiliger Prozentsatz des Mietpreises).

F. Kosten während der Vermietung

1. Die mit der Nutzung der Unterkunft während der Mietdauer unmittelbar verbundenen Kosten wie Bußgelder und Maut gehen zu Lasten des Mieters.
2. Die notwendigen Kosten für die normale Wartung und Reparatur gehen zu Lasten des Vermieters. Liegt ein Defekt vor, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich kontaktieren, um die Optionen zu besprechen.


G. Schaden

1. Bei Diebstahl, Beschlagnahme oder erheblichen Schäden an Unterkunft, Inventar und Zubehör wird der Mieter den Vermieter konsultieren. Der Mieter hält sich an die Anweisungen des Vermieters.
2. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, es sei denn, dies ist ihm nicht zuzurechnen. Der Schaden kann vom Mieter nicht erstattet werden, wenn er unter den Schutz einer im Voraus für diesen Aufenthalt abgeschlossenen Versicherung fällt. Ein etwaiger Selbstbehalt, den der Vermieter dem Versicherer berechnet, trägt der Mieter.

H. Anwendbares Recht

Für diese Vereinbarung gilt niederländisches Recht. Nur das niederländische Gericht ist befugt, Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen.

Tipps:
• Erkundigen Sie sich vorab beim Vermieter nach dem Aufenthaltsort vor Ort. Fordern Sie bei Bedarf eine Karte an.
• Überprüfen Sie den Aufenthalt sofort auf vorhandene Schäden und das Vorhandensein von Inventar / Zubehör und melden Sie fehlende Gegenstände oder Schäden an den Vermieter.


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